Ab Anfang 2024 gelten folgende Neuerungen:
- Alleinstehende: 563 € statt jetzt 502 €
- Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 471 € statt jetzt 420 €
- Kinder von 7 bis zur Vollendung 14. Lebensjahr: 390 € statt jetzt 348 €
- Kinder bis zur Vollendung 6. Lebensjahr: 357 € statt jetzt 318 €
Quelle: Aachener Zeitung